Regeln in der Marienschule

 

An unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen.

Dazu haben wir diese Regeln aufgestellt, die uns helfen, gut miteinander zu leben und zu arbeiten.

 

Wie wir miteinander umgehen

  1. Wir begrüßen uns.
  2. Ich gehe freundlich, rücksichtsvoll und höflich mit anderen um.
  3. Ich verhalte mich anderen gegenüber fair.
  4. Wir helfen uns und unterstützen andere. Ich schließe niemanden aus.
  5. Niemand darf verletzt werden, auch Worte können verletzen! Ich provoziere niemanden und benutze keine Schimpfwörter, ärgere, schlage und trete andere nicht.
  6. Ich akzeptiere das Stopp-Signal.

 

Offener Anfang

  1. Ich gehe erst ab 7.45 Uhr in den Klassenraum.
  2. Wenn ich in die Schule gehe, bleibe ich in meiner Klasse.
  3. Ich bereite im offenen Anfang meinen Arbeitsplatz für den Unterricht vor.

 

In der Pause – auf dem Schulhof

  1. Ich verlasse zügig und ruhig die Klassenräume und Flure.
  2. Ich spiele Ballspiele auf der Wiese. Dazu nutze ich nur die Schaumstoffbälle.
  3. Ich gehe sorgsam mit den Gegenständen und Pflanzen um. Ich bin für die Spielsachen, die ich ausgeliehen habe, verantwortlich.
  4. Ich klettere und rutsche nicht auf dem Treppengeländer.
  5. Ich sitze auf den Bänken und laufe nicht darauf herum.
  6. Ich spiele nicht in den Toilettenräumen und im Fahrradkeller.
  7. Ich schiebe mein Fahrrad/Roller auf dem Schulgelände und stelle es ordentlich in einen Ständer.
  8. Ich schlindere im Winter nicht auf dem Schulhof und werfe keine Schneebälle.

 

Regenpause

  1. Die Regenpausen verbringe ich im Klassenraum und beschäftige mich ruhig. Am Ende räume ich auf.
  2. Ich gehe sofort in meine Klasse, wenn ich das mehrmalige Klingelzeichen für die Regenpause höre.

 

Im Schulgebäude

  1. Ich halte Ordnung im Klassenraum, auf den Fluren und an der Garderobe.
  2. Ich verhalte mich im Schulhaus leise und gehe langsam.
  3. Jeder hat ein Recht auf eine saubere Toilette! Ich halte die Toilette sauber und werfe das Toilettenpapier nicht auf den Boden. Ich benutze immer die Spülung und wasche mir anschließend die Hände.
  4. Ich gehe während der Pause zur Toilette und nur in Ausnahmefällen während des Unterrichts.
  5. Ich kaue keine Kaugummis in der Schule.
  6. Ich bringe keine wertvollen Gegenstände z.B. Sammelkarten mit.
  7. Smartwatch und Handys sind in der Marienschule nicht erlaubt.
  8. Ich trage in der Schule angemessene Kleidung. Brust-, Bauch- und Po-Bereich sind bedeckt.

 

Sportstätten 

 

Turnhallen

  1. Ich gehe nur in Begleitung einer Lehrerin zu den Turnhallen oder zum Sportplatz und zurück zur Schule.
  2. Ich betrete die Turnhallen mit sauberen Sportschuhen
  3. Ich turne mit Sportzeug (Hose, T-Shirt, Turnschuhe).
  4. Ich spiele und turne nicht im Geräteraum.
  5. Ich warte nach dem Ankleiden ruhig im Flur.
  6. Lange Haare müssen für den Sportunterricht mit einem Zopfgummi zusammengebunden sein. Sämtlicher Schmuck muss abgelegt werden. Ohrstecker müssen von den Eltern abgeklebt werden. Ohrringe müssen rausgenommen werden.

  1. Schwimmhalle
  1. Ich ziehe, bevor ich die Schwimmhalle betrete, die Schuhe aus und stelle sie ordentlich im Flur auf.
  2. Ich dusche vor dem Schwimmen. Nach dem Unterricht dusche ich und trockne mich im Duschraum ab.
  3. Ich laufe in der Schwimmhalle langsam, damit ich nicht ausrutsche.
  4. Ich darf nur unter Anleitung der Lehrperson vom Beckenrand springen.

Ich melde mich zum Toilettengang.

 

 

Ordnungsmaßnahmen / Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden Gegenmaßnahmen getroffen. Vorrang hat hier immer das klärende und erklärende Gespräch.  Ist – z.B. bei Wiederholungsfällen – ein Eingreifen notwendig, wird darauf geachtet, dass die Konsequenz angemessen zum Vergehen gesetzt wird. 

Maßnahmen können sein:

  • Ballverbot bzw. Spielverbot
  • auf der Bank sitzen und von einem Erwachsenen abgeholt werden
  • bei der Aufsicht bleiben
  • Abschreiben der Schulordnung
  • Nachsitzen mit Einverständnis der Eltern
  • Abholung durch die Eltern nach vorheriger Absprache

Bei häufigeren Vergehen wird die Klassenleitung informiert. Die Beratungslehrerin kann hinzugezogen werden. Bei gravierenden Verstößen (Gewalttätigkeiten) wird die Schulleitung informiert. Diese nimmt bei Bedarf Kontakt mit den Eltern auf und trifft gegebenenfalls weitere Maßnahmen nach Vorgabe dem Schulgesetz NRW.